Klasse AM
Die Klasse AM gilt für zweirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Sie gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Geführt werden dürfen nach § 76 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter:
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

Mofa
Die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
sowie sogenannter elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter:
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

Diese sowie weitere Infos zu allen Fahrerlaubnisklassen
findet Ihr auf dem offiziellen Portal des Kreises Groß Gerau.
