Seit dem April 2021 besteht außerdem die Möglichkeit, die Ausbildung und Prüfung
mit einem Automatikfahrzeug zu machen, anschließend aber trotzdem die Berechtigung zu erhalten, Schaltwagen zu fahren.
Dafür ist es erforderlich, während der Ausbildung eine Fahrerschulung auf einem Schaltwagen zu machen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind 10 Schalt-Fahrstunden, nach deren erfolgreicher Absolvierung von uns
eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wird.
In den Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 197 eingetragen, die die Berechtigung zum Führen von Schaltwagen nachweist.
Die Fahrstunden-Preise richten sich in diesem Fall grundsätzlich nach der Preisliste für die Automatik -
für die im Rahmen der Fahrerschulung absolvierten Fahrstunden auf einem Schaltwagen
gelten die Preise, die auf der Schaltwagen-Liste zu finden sind.